Hallo zusammen.
Ich habe in den letzten Wochen immer mal wieder bezüglich Urheberrechtsverstößen recherchiert und möchte euch hiermit ein paar Infos weitergeben, da wir die Problematik ja hier schon als Thema hatten.
Ich denke, dass das Urheberrecht uns irgendwie alle angeht und wir versuchen sollten uns diesbezüglich im legalen Rahmen zu bewegen.
Natürlich nicht nur aus Eigeninteresse, sondern speziell im Hinblick auf Andrea, der als Seiten- bzw. Forumsbetreiber evtl. sogar mit in der Haftung wäre.
Im anderen Fall könnte man (so man denn will) durch ein wenig Wissen um die ganze Sache auch mal tätig werden, wenn aus unserem Forum wieder mal kopierte Texte und/oder Bilder in irgendwelchen Artikelbeschreibungen bei ebay auftauchen.
Es muss ja nicht gleich der Gang zum Anwalt sein um eine Abmahnung zu erwirken, aber mit ein paar Fakten im Hintergrund kann man ja auch mal eine Mail schreiben.
Anmerken muss ich natürlich, dass ich kein Jurist bin und ich weiß auch nicht ob ich immer die richtigen Begriffe (aus juristischer Sicht) im Text stehen habe.
Ich will hier auch nicht so etwas wie eine Rechtsberatung betreiben (Das kann ich auch gar nicht.) Mir geht es nun einzig darum hier ein paar Infos zu posten die für uns alle wissenswert sein können und reduziere den folgenden Text so gut es geht und wo es geht auf die Problematik im Internet und Foren.
Im Prinzip also das, was wir hier für unsere Beiträge im Forum gebrauchen können.
Juristische Details und Winkelzüge lasse ich außen vor.
Genauso werde ich zu den ganzen Gesetzesauslegungen, gerade im Bereich „Bildzitate“ (so nennt man es, wenn man fremde Bilder nutzt) keine Stellung beziehen und beschreibe im Prinzip nur den sichersten Weg.
Das ganze Thema Urheberrecht besitzt jedenfalls so viel Stoff (Quellen, Urteile, etc.) dass es hier jeden Rahmen sprengen könnte.
Für eventuell von mir falsch wiedergegebene Sachverhalte kann ich natürlich keine Haftung übernehmen…
Nun denn, los geht’s…
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Das Urheberrecht – In welchem Gesetz wird es geregelt?
Das Urheberrecht wird in Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt. Abgekürzt wird dieses Gesetz mit UrhG
Den kompletten Gesetzestext könnt ihr auf den juris-Seiten des Bundesministeriums der Justiz einsehen. (Einen diesbezüglichen Link findet ihr am Ende des Beitrags)
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Urheberschutz – Was wird geschützt?
Das Urheberrecht schützt jedes (!) geistige Eigentum.
Unter geistigem Eigentum versteht man grundsätzlich alle Werke die geschaffen werden.
Das sind bspw. Bücher, Schriften, Gemälde, Kompositionen, Melodien, Liedtexte, Fotografien, Filme, Tanzchoreographien, Zeichnungen, Skizzen, etc. pp.
Im Prinzip also eigentlich alles! (Genaues steht ebenfalls im Gesetzestext des UrhG)
Ein Urheberschutz muss in Deutschland nicht beantragt werden.
Der Schutz entsteht automatisch bei der Schöpfung des Werkes. Im Prinzip also schon bei der Idee.
Hinweise auf einen Urheberrechtsanspruch oder Zeichen wie ©, ®, ™ müssen nicht angegeben werden, was uns verinnerlichen lassen sollte, dass alles, was nicht ausdrücklich freigegeben ist, dem Urheberschutz unterliegt.
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Urheberrechtsverstoß – Was ist das?
Grundsätzlich ist jede (!) Veröffentlichung fremden geistigen Eigentums, ohne dass eine Genehmigung des Urhebers vorliegt, ein Urheberrechtsverstoß.
Es ist auch vollkommen irrelevant auf welche Art und Weise dies geschieht und ob mit der Veröffentlichung ein Gewinn erzielt werden soll oder nicht.
Ob man als Privatperson oder als Gewerbetreibender handelt spielt ebenfalls keine Rolle
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Urheberrechtsverstoß – Was kann passieren?
Hat man einen Urheberrechtsverstoß begangen (indem man bspw. ein fremdes Foto ohne Genehmigung im Forum eingestellt hat) passiert zunächst erstmal gar nichts.
Zumindest solange nicht, bis es dem Rechteinhaber auffällt und dieser aktiv wird.
Normalerweise bekommt man dann eine anwaltliche Abmahnung, die in jedem Fall kostenpflichtig ist. Die Kosten dieser Abmahnung richten sich auch daran, ob man Privatmann oder Gewerbetreibender ist und liegen bei Privatmännern bei bis zu 100 Euro und bei Gewerbetreibenden sind sehr schnell 1000 Euro und mehr fällig.
Zusätzlich zu den Abmahnkosten können einem auch noch Schadenersatzforderungen für die unautorisierte Verwendung blühen.
Diese schlagen dann (natürlich abhängig vom „Schadensumfang“) schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche, selbst bei Privatpersonen und nichtkommerzieller Nutzung.
Der nächste Schritt ist die Unterlassungserklärung.
Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung versichert man die Rechte des Urhebers zukünftig nicht mehr zu verletzten.
Ein Verstoß gegen diese Erklärung ist ruck-zuck mit Geldstrafen um die 5000 Euro belegt und zieht noch weitere Kosten wie Anwaltshonorare, Gerichtskosten, etc. nach sich.
Ferner gesteht man mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung faktisch seine Schuld an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an.
Ein Gang zum Anwalt lohnt also in jedem Fall, bevor man unterschreibt.
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Urheberrechtsverstoß – Wie wahrscheinlich ist es, dass ich erwischt werde?
Man ist geneigt zu denken: „Das Internet ist so groß, das fällt eh keinem Menschen auf, wenn ich ein „geklautes“ Foto poste…“
Das ist leider ein Trugschluss. Es gibt heutzutage Anwaltskanzleien, die auf Abmahnungen im Bereich Urheberrecht spezialisiert sind. Die machen nichts anderes!
Kein Wunder, denn es lässt sich mit der Abmahnerei wahnsinnig viel Geld verdienen.
Wir müssen heute davon ausgehen, dass das Internet von Anwaltskanzleien (oder deren beauftragten Dienstleistungsunternehmen) gezielt nach Urheberrechtsverstößen durchsucht wird, etwaige Funde dokumentiert und abgemahnt werden.
Man kann sich also nie sicher sein…
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Was ist erlaubt und was ist zu beachten?
Erlaubt sind grundsätzlich natürlich eigene Werke, also Fotos, Texte, Skizzen, Gedichte, etc.
Erlaubt ist es bei fremden Werken Links zu diesen zu setzen. Um die Rechte des Urhebers aber bereits beim Verlinken anzuzeigen, sollte der Linktext die Adresse der Internetseite und einen Hinweis auf den Schöpfer des Werkes enthalten.
Erlaubt sind natürlich auch freigebene Werke.
Bspw. Bilder von Wiki Commons die unter einer speziellen Lizenz verfügbar sind.
Aber, selbst hier sollte man sich vorher die Bedingungen der Freigabe genauestens ansehen und beim Verlinken oder einfügen in ein Posting auf Wikipedia/Wiki Commons hinweisen.
Frei sind zudem fremde Werke, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist.
Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die im europäischen Recht begründet liegen. Näheres dazu findet ihr im Anhang in einem Urteil vom OLG Hamburg
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Was ist verboten – Besonders im Hinblick auf unser Forum?
Fotos – Alle Bilder, die irgendwo bei Google, Ebay, oder sonstigen Seiten heruntergeladen wurden, keine ausdrückliche Freigabe zur Verwendung haben und hier im Forum eingestellt werden, stellen einen Urheberrechtsverstoß dar.
Legal wird das Einstellen nur, wenn man eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt hat.
Screenshots – Gleiche Problematik wie bei den Fotos. Screenshots von anderen Internetseiten stellen zunächst eine Urheberrechtsverletzung dar. Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers bzw. aller auf dem Screenshot zu sehenden Rechteinhaber wird der Screenshot legal.
Avatare – Auch die Avatarbilder sind nur dann legal, wenn man eine Genehmigung des Rechteinhabers besitzt, sofern es sich nicht um ein eigenes oder freigegebenes Bild handelt.
Handelt es sich um ein zur Verwendung freigegebenes Bild muss man unter Umständen den Rechteinhaber namentlich erwähnen, oder andere Bedingungen erfüllen. Ziemlich schwierige Angelegenheit bei einem Avatar-Bildchen in Briefmarkengröße… Mehr Infos findet ihr im Anhang beim Link über Wiki Commons
Scans aus Katalogen, Büchern, etc.- Auch hier gilt: Erst wenn man die Genehmigung hat, ist man auf der sicheren Seite.
Youtube-Videos – Da ja auch Sammler unter uns Videos bei Youtube hochladen, auch hierzu ein paar Worte. Es ist natürlich legal selbstgedrehte Videos zu veröffentlichen. Gefährlich wird es dann allerdings wenn man den Clip mit Musik unterlegt, welche keine Freigabe hat.
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Für alle, die bis jetzt durchgehalten haben kommen nun zum Schluß noch ein paar Links (Wer danach immer noch Lust auf mehr Information hat wird bei Google mit den Stichwörtern Abmahnung, Abmahnfalle und Abmahnwelle über alle Maßen versorgt.)
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Urteil des OLG Hamburg – Von wikisource.org – Als Beispiel für europäische Sonderfälle in Bezug auf die Frist des Urheberschutzes nach Ableben
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlande ... _Foto_1941
Richtiges Verlinken von Inhalten von Wiki Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commo ... verwendung
Wie schwierig das Verlinken von Inhalten von Wiki Commons mitunter ist, zeigen folgende Fälle
http://www.wvr-law.de/blog/urheberrecht ... -wikipedia - Kanzlei Werderman / von Rüden
http://www.jurablogs.com/de/peinlicher- ... bmahnfalle - Jurablogs.com
http://www.taz.de/!101303/ - Artikel: "Frei, nicht wurscht" aus der FAZ
http://www.gulli.com/news/19712-abmahnu ... 2013-01-12 - Gulli.com
http://www.focus.de/digital/internet/ti ... 45126.html - Focus.de
Ein sehenswerter Bericht des ARD-Magazins Plusminus auf Youtube behandelt auch das Thema Abmahnung
http://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo
Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Eine informative Anleitung mit Beispielen und Checkliste auf rechtsanwalt-schwenke.de
http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-is ... heckliste/
Ein schöne Sammlung mit Tipps und Links zum Thema Urheberrecht und Abmahnung hält die Piratenpartei parat
http://wiki.piratenpartei.de/Pfaffenhofen/Abmahnung
So, das soll es zunächst mal gewesen sein.
Hoffe, dass ich hier und da etwas wissenswertes an Informationen für euch zusammentragen konnte.
Viele Grüße
Der Hesse