Urheberrecht-Infos ab S.2 (ehem. Des Wahnsinns fette Beute)
Hallo Matthias.
Mit den Links setzen bei eBay-Auktionen ist ja so `ne Sache.
In naher Zukunft sind sie alle nicht mehr aktiv und wir haben hier nur noch Linkleichen in den Postings stehen.
Daher habe ich mich für einen Screenshot entschieden und belasse es auch dabei.
Wenn du meinen Screenshot von der Auktion öffnest und dort dann auf das im Anhang eingekreiste Symbol klickst, kommst du zu einer größeren Darstellung, die zumindest bei mir auf dem Bildschirm einwandfrei lesbar ist.
Falls das bei dir dann allerdings nicht klappen sollte, ist hier die Artikelnummer : 290902104454
Viele Grüße nach OF
Der Hesse
#4
Hallo an alle.
Korrigieren. Wenn die Auktion ist offline die Zahl nicht viel helfen ...
Screenshot ist eine großartige Idee. Ich bin mir nicht sicher, ob es illegal ist. Screenshot nur leitet die Information der Öffentlichkeit. Es ist nicht für andere Zwecke verwendet. Ich sehe keinen Unterschied in Teilen urheberrechtlich einen Link oder einen Screenshot. Vielleicht bin ich nicht richtig ... roblem: Aber ich denke, ein Screenshot ist in der Tat das gleiche wie ein Link. Was über die gemeinsame Nutzung ein Zeitungsanzeigen? Nicht sicher, darüber nachzudenken.
Mit freundlichen Grüßen,
Vlad
Hello all.
Correct. If the auction is offline the number does not help much...
Screenshot is a great idea. I am not sure if it is illegal. Screenshot just forwards the public information. It is not used for any other purpose. I do not see any copyright difference in sharing a link or a screenshot. Maybe I am not right... roblem: But I think a screenshot is in fact the same as a link. What about sharing a newspaper advertisements? Not sure, think about it.
Kind regards,
Vlad
...und wieder ein neues Schnäppchen....
Werbung: http://www.ebay.de/itm/50er-ERHARD-SOHNE...=item5655ad1eae
Hallo zusammen.
Das Problem an der Sache ist, dass man bei einem Screenshot eine Datei erzeugt, die inhaltlich fremden Ursprunges ist.
Noch dazu enthält ein Screenshot eventuell geschützte Logos, Markennamen, oder ähnliches.
Bei Auktionen werden über Screenshots dann auch noch Bilder in den Screenshot eingebunden, deren Rechte (davon sollte man ausgehen) beim Verkäufer liegen.
Um hier Problemen komplett aus dem Weg zu gehen müsste man die Erlaubnis von allen auf dem Screenshot zu sehenden Rechteinhabern einholen (einschließlich der Banner, Werbungen, etc.)
Würde man diese Informationen schwärzen oder mittels Bildbearbeitung herausnehmen, bliebe kein verwertbarer Informationsgehalt mehr übrig.
In Bezug zu einem Link also eine nicht ganz so einfache Sache. Bei einem Link bleiben die Rechte Dritter ja (erstmal) unberührt.
Das Problem was wir nun haben ist, dass die Auktionen die wir ggf. verlinken 90 Tage nach Auktionsende von uns über einen Link nicht mehr erreichbar sind, bzw. nicht mehr aufrufbar sind. Dies gilt in gleichem Umfang für das Einstellen der bloßen Artikelnummer. Das führt dann dazu, dass wir irgendwann einen Haufen toter Links im Forum stehen haben mit denen niemand etwas anfangen kann und der entstandene Diskussionsverlauf an sich ist auch nicht mehr nachvollziehbar.
Solange, bis ich mir hier eindeutig sicher bin, dass Screenshots (für unsere Zwecke) legal sind, verkneife ich mir diese Geschichte erstmal...
Eine bessere Idee, um den langfristigen Zugang zu den ganzen absurden Angeboten zu sichern, habe ich allerdings leider derzeit auch nicht.
Viele Grüße
Der Hesse
Hallo Hesse.
Vielen Dank für die Erklärung. Alles, was Sie sagte sinnvoll und ich habe eine Idee über die Erhaltung einiger Auktionsdaten für mehr als 90 Tage.
Mit den bereitgestellten Link könnten wir auch grundlegende Informationen schreiben, über Auktion wie leichtere Modell, Alter, Zustand, Start- und endgültigen Preis etc.. Auf diese Weise werden zumindest einige Details auf dem Forum nach 90 Tagen verfügbar.
Herzliche Grüße
Vlad
Hi Hesse.
Thank you for the explanation. All you said makes sense and I have one idea about preserving some of the auction data for more then 90 days.
With the link provided we could also write basic details about auction like lighter model, age, condition, starting and final price etc. That way at least some details will be available on the forum after 90 days.
Kind regards,
Vlad
#16
Hallo zusammen,
ich habe heute die österreichische Verkaufsplattform http://www.willhaben.at zum Thema Verwendung von Screenshots, Urheberrechte, Genehmigung usw. angeschrieben.
Hier die (erwartete, negative) Antwort:
Lieber willhaben.at-User,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Diesbezüglich können wir Ihnen keine Genehmigung erteilen, da die Urheberrechte hier dem Anzeigenaufgeber obliegen und wir lediglich die Verkaufsplattform zur Verfügung stellen.
Dies können Sie nochmals in unseren AGBs/Anzeigerichtlinien nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr willhaben.at Team
Somit kann jeder für sich entscheiden, ob er vom Verkäufer eine Genehmigung erbittet, sich nix darum pfeift, oder doch den zeitlich limitierten Link verwendet.
Gruß Franz
Hallo zusammen.
Manch einer von euch wird die Auktion bei ebay schon gesehen haben...
Ich weiß nicht, was sich manche Verkäufer einbilden, was sie verkaufen.
770,- Euro Sofortkauf ist für solch ein unvollständiges Teil dann doch ein ganz klein wenig zu viel.
Der Link führt nicht zu ebay sondern zu zkauf.de, einer Marketingseite u.a. für Auktions-Plattformen.
Der Link dürfte länger funktionieren... http://www.zkauf.de/siehe-kontakt/uralt-...0651200490.html
Die ebay-Artikelnummer lautet: 160651200490
Die Autkion ist schon eine ganze Zeit lang aktiv, bisher wurden 16 Preisvorschläge abgelehnt.
Viele Grüße
Der Hesse
Edit: Linkdarstellung geändert
Hallo zusammen.
Ich habe in den letzten Wochen immer mal wieder bezüglich Urheberrechtsverstößen recherchiert und möchte euch hiermit ein paar Infos weitergeben, da wir die Problematik ja hier schon als Thema hatten.
Ich denke, dass das Urheberrecht uns irgendwie alle angeht und wir versuchen sollten uns diesbezüglich im legalen Rahmen zu bewegen.
Natürlich nicht nur aus Eigeninteresse, sondern speziell im Hinblick auf Andrea, der als Seiten- bzw. Forumsbetreiber evtl. sogar mit in der Haftung wäre.
Im anderen Fall könnte man (so man denn will) durch ein wenig Wissen um die ganze Sache auch mal tätig werden, wenn aus unserem Forum wieder mal kopierte Texte und/oder Bilder in irgendwelchen Artikelbeschreibungen bei ebay auftauchen.
Es muss ja nicht gleich der Gang zum Anwalt sein um eine Abmahnung zu erwirken, aber mit ein paar Fakten im Hintergrund kann man ja auch mal eine Mail schreiben.
Anmerken muss ich natürlich, dass ich kein Jurist bin und ich weiß auch nicht ob ich immer die richtigen Begriffe (aus juristischer Sicht) im Text stehen habe.
Ich will hier auch nicht so etwas wie eine Rechtsberatung betreiben (Das kann ich auch gar nicht.) Mir geht es nun einzig darum hier ein paar Infos zu posten die für uns alle wissenswert sein können und reduziere den folgenden Text so gut es geht und wo es geht auf die Problematik im Internet und Foren.
Im Prinzip also das, was wir hier für unsere Beiträge im Forum gebrauchen können.
Juristische Details und Winkelzüge lasse ich außen vor.
Genauso werde ich zu den ganzen Gesetzesauslegungen, gerade im Bereich „Bildzitate“ (so nennt man es, wenn man fremde Bilder nutzt) keine Stellung beziehen und beschreibe im Prinzip nur den sichersten Weg.
Das ganze Thema Urheberrecht besitzt jedenfalls so viel Stoff (Quellen, Urteile, etc.) dass es hier jeden Rahmen sprengen könnte.
Für eventuell von mir falsch wiedergegebene Sachverhalte kann ich natürlich keine Haftung übernehmen…
Nun denn, los geht’s…
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Das Urheberrecht – In welchem Gesetz wird es geregelt?
Das Urheberrecht wird in Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt. Abgekürzt wird dieses Gesetz mit UrhG
Den kompletten Gesetzestext könnt ihr auf den juris-Seiten des Bundesministeriums der Justiz einsehen. (Einen diesbezüglichen Link findet ihr am Ende des Beitrags)
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Urheberschutz – Was wird geschützt?
Das Urheberrecht schützt jedes (!) geistige Eigentum.
Unter geistigem Eigentum versteht man grundsätzlich alle Werke die geschaffen werden.
Das sind bspw. Bücher, Schriften, Gemälde, Kompositionen, Melodien, Liedtexte, Fotografien, Filme, Tanzchoreographien, Zeichnungen, Skizzen, etc. pp.
Im Prinzip also eigentlich alles! (Genaues steht ebenfalls im Gesetzestext des UrhG)
Ein Urheberschutz muss in Deutschland nicht beantragt werden.
Der Schutz entsteht automatisch bei der Schöpfung des Werkes. Im Prinzip also schon bei der Idee.
Hinweise auf einen Urheberrechtsanspruch oder Zeichen wie ©, ®, ™ müssen nicht angegeben werden, was uns verinnerlichen lassen sollte, dass alles, was nicht ausdrücklich freigegeben ist, dem Urheberschutz unterliegt.
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Urheberrechtsverstoß – Was ist das?
Grundsätzlich ist jede (!) Veröffentlichung fremden geistigen Eigentums, ohne dass eine Genehmigung des Urhebers vorliegt, ein Urheberrechtsverstoß.
Es ist auch vollkommen irrelevant auf welche Art und Weise dies geschieht und ob mit der Veröffentlichung ein Gewinn erzielt werden soll oder nicht.
Ob man als Privatperson oder als Gewerbetreibender handelt spielt ebenfalls keine Rolle
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Urheberrechtsverstoß – Was kann passieren?
Hat man einen Urheberrechtsverstoß begangen (indem man bspw. ein fremdes Foto ohne Genehmigung im Forum eingestellt hat) passiert zunächst erstmal gar nichts.
Zumindest solange nicht, bis es dem Rechteinhaber auffällt und dieser aktiv wird.
Normalerweise bekommt man dann eine anwaltliche Abmahnung, die in jedem Fall kostenpflichtig ist. Die Kosten dieser Abmahnung richten sich auch daran, ob man Privatmann oder Gewerbetreibender ist und liegen bei Privatmännern bei bis zu 100 Euro und bei Gewerbetreibenden sind sehr schnell 1000 Euro und mehr fällig.
Zusätzlich zu den Abmahnkosten können einem auch noch Schadenersatzforderungen für die unautorisierte Verwendung blühen.
Diese schlagen dann (natürlich abhängig vom „Schadensumfang&ldquo schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche, selbst bei Privatpersonen und nichtkommerzieller Nutzung.
Der nächste Schritt ist die Unterlassungserklärung.
Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung versichert man die Rechte des Urhebers zukünftig nicht mehr zu verletzten.
Ein Verstoß gegen diese Erklärung ist ruck-zuck mit Geldstrafen um die 5000 Euro belegt und zieht noch weitere Kosten wie Anwaltshonorare, Gerichtskosten, etc. nach sich.
Ferner gesteht man mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung faktisch seine Schuld an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an.
Ein Gang zum Anwalt lohnt also in jedem Fall, bevor man unterschreibt.
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Urheberrechtsverstoß – Wie wahrscheinlich ist es, dass ich erwischt werde?
Man ist geneigt zu denken: „Das Internet ist so groß, das fällt eh keinem Menschen auf, wenn ich ein „geklautes“ Foto poste…“
Das ist leider ein Trugschluss. Es gibt heutzutage Anwaltskanzleien, die auf Abmahnungen im Bereich Urheberrecht spezialisiert sind. Die machen nichts anderes!
Kein Wunder, denn es lässt sich mit der Abmahnerei wahnsinnig viel Geld verdienen.
Wir müssen heute davon ausgehen, dass das Internet von Anwaltskanzleien (oder deren beauftragten Dienstleistungsunternehmen) gezielt nach Urheberrechtsverstößen durchsucht wird, etwaige Funde dokumentiert und abgemahnt werden.
Man kann sich also nie sicher sein…
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Was ist erlaubt und was ist zu beachten?
Erlaubt sind grundsätzlich natürlich eigene Werke, also Fotos, Texte, Skizzen, Gedichte, etc.
Erlaubt ist es bei fremden Werken Links zu diesen zu setzen. Um die Rechte des Urhebers aber bereits beim Verlinken anzuzeigen, sollte der Linktext die Adresse der Internetseite und einen Hinweis auf den Schöpfer des Werkes enthalten.
Erlaubt sind natürlich auch freigebene Werke.
Bspw. Bilder von Wiki Commons die unter einer speziellen Lizenz verfügbar sind.
Aber, selbst hier sollte man sich vorher die Bedingungen der Freigabe genauestens ansehen und beim Verlinken oder einfügen in ein Posting auf Wikipedia/Wiki Commons hinweisen.
Frei sind zudem fremde Werke, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist.
Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die im europäischen Recht begründet liegen. Näheres dazu findet ihr im Anhang in einem Urteil vom OLG Hamburg
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Was ist verboten – Besonders im Hinblick auf unser Forum?
Fotos – Alle Bilder, die irgendwo bei Google, Ebay, oder sonstigen Seiten heruntergeladen wurden, keine ausdrückliche Freigabe zur Verwendung haben und hier im Forum eingestellt werden, stellen einen Urheberrechtsverstoß dar.
Legal wird das Einstellen nur, wenn man eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt hat.
Screenshots – Gleiche Problematik wie bei den Fotos. Screenshots von anderen Internetseiten stellen zunächst eine Urheberrechtsverletzung dar. Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers bzw. aller auf dem Screenshot zu sehenden Rechteinhaber wird der Screenshot legal.
Avatare – Auch die Avatarbilder sind nur dann legal, wenn man eine Genehmigung des Rechteinhabers besitzt, sofern es sich nicht um ein eigenes oder freigegebenes Bild handelt.
Handelt es sich um ein zur Verwendung freigegebenes Bild muss man unter Umständen den Rechteinhaber namentlich erwähnen, oder andere Bedingungen erfüllen. Ziemlich schwierige Angelegenheit bei einem Avatar-Bildchen in Briefmarkengröße… Mehr Infos findet ihr im Anhang beim Link über Wiki Commons
Scans aus Katalogen, Büchern, etc.- Auch hier gilt: Erst wenn man die Genehmigung hat, ist man auf der sicheren Seite.
Youtube-Videos – Da ja auch Sammler unter uns Videos bei Youtube hochladen, auch hierzu ein paar Worte. Es ist natürlich legal selbstgedrehte Videos zu veröffentlichen. Gefährlich wird es dann allerdings wenn man den Clip mit Musik unterlegt, welche keine Freigabe hat.
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Für alle, die bis jetzt durchgehalten haben kommen nun zum Schluß noch ein paar Links (Wer danach immer noch Lust auf mehr Information hat wird bei Google mit den Stichwörtern Abmahnung, Abmahnfalle und Abmahnwelle über alle Maßen versorgt.)
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Urteil des OLG Hamburg – Von wikisource.org – Als Beispiel für europäische Sonderfälle in Bezug auf die Frist des Urheberschutzes nach Ableben
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandes...-Boot_Foto_1941
Richtiges Verlinken von Inhalten von Wiki Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung
Wie schwierig das Verlinken von Inhalten von Wiki Commons mitunter ist, zeigen folgende Fälle
http://www.wvr-law.de/blog/urheberrecht/...n-aus-wikipedia - Kanzlei Werderman / von Rüden
http://www.jurablogs.com/de/peinlicher-w...ert-abmahnfalle - Jurablogs.com
http://www.taz.de/!101303/ - Artikel: "Frei, nicht wurscht" aus der FAZ
http://www.gulli.com/news/19712-abmahnun...edia-2013-01-12 - Gulli.com
http://www.focus.de/digital/internet/tid...aid_845126.html - Focus.de
Ein sehenswerter Bericht des ARD-Magazins Plusminus auf Youtube behandelt auch das Thema Abmahnung
https://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo
Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Eine informative Anleitung mit Beispielen und Checkliste auf rechtsanwalt-schwenke.de
http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist...und-checkliste/
Ein schöne Sammlung mit Tipps und Links zum Thema Urheberrecht und Abmahnung hält die Piratenpartei parat
http://wiki.piratenpartei.de/Pfaffenhofen/Abmahnung
So, das soll es zunächst mal gewesen sein.
Hoffe, dass ich hier und da etwas wissenswertes an Informationen für euch zusammentragen konnte.
Viele Grüße
Der Hesse
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