Urheberrecht-Infos ab S.2 (ehem. Des Wahnsinns fette Beute)

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20.04.2013 18:51
avatar  Hesse
#1
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

Hallo zusammen.

Es ist wieder mal Schnäppchenzeit bei eBay.

Viele Grüße
Der Hesse


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20.04.2013 20:47
avatar  Mylflam
#2
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Das würde ich mir gerne anschauen, aber die Seite ist so klein in der Vergrößerung, dass man wirklich garnichts lesen kann. Bitte Link setzen!
Danke
Matthias


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20.04.2013 21:08
avatar  Hesse
#3
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Hallo Matthias.

Mit den Links setzen bei eBay-Auktionen ist ja so `ne Sache.
In naher Zukunft sind sie alle nicht mehr aktiv und wir haben hier nur noch Linkleichen in den Postings stehen.
Daher habe ich mich für einen Screenshot entschieden und belasse es auch dabei.

Wenn du meinen Screenshot von der Auktion öffnest und dort dann auf das im Anhang eingekreiste Symbol klickst, kommst du zu einer größeren Darstellung, die zumindest bei mir auf dem Bildschirm einwandfrei lesbar ist.

Falls das bei dir dann allerdings nicht klappen sollte, ist hier die Artikelnummer : 290902104454

Viele Grüße nach OF
Der Hesse


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21.04.2013 08:01
#4
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Hi Hesse,

danke für den Tipp zum vergrößern, kannte ich auch nicht.


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22.04.2013 18:02
avatar  Hesse
#5
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Hallo zusammen.

Ich hab's ja gesagt... Es ist Schnäppchenzeit und von euch Geiern hat gleich schon wieder einer für die Lächerlichkeit von 500,- USD zugeschlagen.

Viele Grüße
Der Hesse


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23.04.2013 13:57
avatar  andrea
#6
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Hallo,

ihr hat mich erwischt ..... ich konnte mindestens das Sofort Kauf von $650 auf $500 runterhandeln

Gruß
Andrea

P.S.: Wieso passiert mir es nicht wenn ich Etwas in eBay verkaufe


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25.04.2013 07:59
avatar  andrea
#7
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Hallo,

ich bin jetzt gespannt, ob dieses auch so teuer verkauft wird: 290902104454

Gruß
Andrea


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25.04.2013 10:17
avatar  Vlad
#8
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Was passiert mit den Anlagen?

Mit freundlichen Grüßen,
Vlad

What happened with the attachments?

Kind regards,
Vlad


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25.04.2013 20:01
avatar  Hesse
#9
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Hallo zusammen.

Ich habe die Screenshots erstmal rausgenommen.
Bin mir nicht so ganz sicher, ob diese Methode rechtlich gesehen einwandfrei ist. (Stichwort - Copyright- und Zitategesetz)

Viele Grüße
Der Hesse


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26.04.2013 07:58
avatar  andrea
#10
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Hallo,

ich glaube, dass die Lösung von Hesse, die Artikelnummer anzugeben, funktioniert auch einwandfrei. Ich glaube, dass jeder in der Lage ist mit dieser Information die Auktion zu finden

Gruß
Andrea


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26.04.2013 09:10
#11
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Hallo zusammen,

also für mich ist das gehupft wie gesprungen – wenn der Link nicht mehr funktioniert dann findet man auch mit der Artikelnummer nix mehr …

Gruß Franz


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26.04.2013 09:47
avatar  Vlad
#12
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Hallo an alle.

Korrigieren. Wenn die Auktion ist offline die Zahl nicht viel helfen ...

Screenshot ist eine großartige Idee. Ich bin mir nicht sicher, ob es illegal ist. Screenshot nur leitet die Information der Öffentlichkeit. Es ist nicht für andere Zwecke verwendet. Ich sehe keinen Unterschied in Teilen urheberrechtlich einen Link oder einen Screenshot. Vielleicht bin ich nicht richtig ... roblem: Aber ich denke, ein Screenshot ist in der Tat das gleiche wie ein Link. Was über die gemeinsame Nutzung ein Zeitungsanzeigen? Nicht sicher, darüber nachzudenken.

Mit freundlichen Grüßen,
Vlad

Hello all.

Correct. If the auction is offline the number does not help much...

Screenshot is a great idea. I am not sure if it is illegal. Screenshot just forwards the public information. It is not used for any other purpose. I do not see any copyright difference in sharing a link or a screenshot. Maybe I am not right... roblem: But I think a screenshot is in fact the same as a link. What about sharing a newspaper advertisements? Not sure, think about it.

Kind regards,
Vlad


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26.04.2013 20:17
#13
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Wenn Sie hier auf Links zu eBay klicken und einen Kauf tätigen, kann dies dazu führen, dass diese Website eine Provision erhält.

...und wieder ein neues Schnäppchen....

Werbung: http://www.ebay.de/itm/50er-ERHARD-SOHNE...=item5655ad1eae

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29.04.2013 19:33
avatar  Hesse
#14
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Hallo zusammen.

Das Problem an der Sache ist, dass man bei einem Screenshot eine Datei erzeugt, die inhaltlich fremden Ursprunges ist.
Noch dazu enthält ein Screenshot eventuell geschützte Logos, Markennamen, oder ähnliches.
Bei Auktionen werden über Screenshots dann auch noch Bilder in den Screenshot eingebunden, deren Rechte (davon sollte man ausgehen) beim Verkäufer liegen.

Um hier Problemen komplett aus dem Weg zu gehen müsste man die Erlaubnis von allen auf dem Screenshot zu sehenden Rechteinhabern einholen (einschließlich der Banner, Werbungen, etc.)

Würde man diese Informationen schwärzen oder mittels Bildbearbeitung herausnehmen, bliebe kein verwertbarer Informationsgehalt mehr übrig.

In Bezug zu einem Link also eine nicht ganz so einfache Sache. Bei einem Link bleiben die Rechte Dritter ja (erstmal) unberührt.

Das Problem was wir nun haben ist, dass die Auktionen die wir ggf. verlinken 90 Tage nach Auktionsende von uns über einen Link nicht mehr erreichbar sind, bzw. nicht mehr aufrufbar sind. Dies gilt in gleichem Umfang für das Einstellen der bloßen Artikelnummer. Das führt dann dazu, dass wir irgendwann einen Haufen toter Links im Forum stehen haben mit denen niemand etwas anfangen kann und der entstandene Diskussionsverlauf an sich ist auch nicht mehr nachvollziehbar.

Solange, bis ich mir hier eindeutig sicher bin, dass Screenshots (für unsere Zwecke) legal sind, verkneife ich mir diese Geschichte erstmal...
Eine bessere Idee, um den langfristigen Zugang zu den ganzen absurden Angeboten zu sichern, habe ich allerdings leider derzeit auch nicht.

Viele Grüße
Der Hesse


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29.04.2013 20:01
avatar  Vlad
#15
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Hallo Hesse.

Vielen Dank für die Erklärung. Alles, was Sie sagte sinnvoll und ich habe eine Idee über die Erhaltung einiger Auktionsdaten für mehr als 90 Tage.

Mit den bereitgestellten Link könnten wir auch grundlegende Informationen schreiben, über Auktion wie leichtere Modell, Alter, Zustand, Start- und endgültigen Preis etc.. Auf diese Weise werden zumindest einige Details auf dem Forum nach 90 Tagen verfügbar.

Herzliche Grüße
Vlad

Hi Hesse.

Thank you for the explanation. All you said makes sense and I have one idea about preserving some of the auction data for more then 90 days.

With the link provided we could also write basic details about auction like lighter model, age, condition, starting and final price etc. That way at least some details will be available on the forum after 90 days.

Kind regards,
Vlad


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29.04.2013 20:13
#16
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Hi zusammen,

nur so eine Idee von mir als Computer-Laie:

wie ist es, wenn man die Auktion erst auf seinem Rechner speichert und dann erst ins Forum stellt ? (eventl. bearbeitet )


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20.06.2013 20:53
#17
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Hallo zusammen,
ich habe heute die österreichische Verkaufsplattform http://www.willhaben.at zum Thema Verwendung von Screenshots, Urheberrechte, Genehmigung usw. angeschrieben.
Hier die (erwartete, negative) Antwort:

Lieber willhaben.at-User,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Diesbezüglich können wir Ihnen keine Genehmigung erteilen, da die Urheberrechte hier dem Anzeigenaufgeber obliegen und wir lediglich die Verkaufsplattform zur Verfügung stellen.
Dies können Sie nochmals in unseren AGBs/Anzeigerichtlinien nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr willhaben.at Team


Somit kann jeder für sich entscheiden, ob er vom Verkäufer eine Genehmigung erbittet, sich nix darum pfeift, oder doch den zeitlich limitierten Link verwendet.

Gruß Franz


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21.06.2013 19:53
avatar  Hesse
#18
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Hallo zusammen.

Manch einer von euch wird die Auktion bei ebay schon gesehen haben...

Ich weiß nicht, was sich manche Verkäufer einbilden, was sie verkaufen.

770,- Euro Sofortkauf ist für solch ein unvollständiges Teil dann doch ein ganz klein wenig zu viel.

Der Link führt nicht zu ebay sondern zu zkauf.de, einer Marketingseite u.a. für Auktions-Plattformen.
Der Link dürfte länger funktionieren... http://www.zkauf.de/siehe-kontakt/uralt-...0651200490.html

Die ebay-Artikelnummer lautet: 160651200490
Die Autkion ist schon eine ganze Zeit lang aktiv, bisher wurden 16 Preisvorschläge abgelehnt.

Viele Grüße
Der Hesse

Edit: Linkdarstellung geändert


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01.11.2013 16:24
avatar  Hesse
#19
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Hallo zusammen.

Ich habe in den letzten Wochen immer mal wieder bezüglich Urheberrechtsverstößen recherchiert und möchte euch hiermit ein paar Infos weitergeben, da wir die Problematik ja hier schon als Thema hatten.

Ich denke, dass das Urheberrecht uns irgendwie alle angeht und wir versuchen sollten uns diesbezüglich im legalen Rahmen zu bewegen.
Natürlich nicht nur aus Eigeninteresse, sondern speziell im Hinblick auf Andrea, der als Seiten- bzw. Forumsbetreiber evtl. sogar mit in der Haftung wäre.

Im anderen Fall könnte man (so man denn will) durch ein wenig Wissen um die ganze Sache auch mal tätig werden, wenn aus unserem Forum wieder mal kopierte Texte und/oder Bilder in irgendwelchen Artikelbeschreibungen bei ebay auftauchen.
Es muss ja nicht gleich der Gang zum Anwalt sein um eine Abmahnung zu erwirken, aber mit ein paar Fakten im Hintergrund kann man ja auch mal eine Mail schreiben.

Anmerken muss ich natürlich, dass ich kein Jurist bin und ich weiß auch nicht ob ich immer die richtigen Begriffe (aus juristischer Sicht) im Text stehen habe.
Ich will hier auch nicht so etwas wie eine Rechtsberatung betreiben (Das kann ich auch gar nicht.) Mir geht es nun einzig darum hier ein paar Infos zu posten die für uns alle wissenswert sein können und reduziere den folgenden Text so gut es geht und wo es geht auf die Problematik im Internet und Foren.
Im Prinzip also das, was wir hier für unsere Beiträge im Forum gebrauchen können.

Juristische Details und Winkelzüge lasse ich außen vor.
Genauso werde ich zu den ganzen Gesetzesauslegungen, gerade im Bereich „Bildzitate“ (so nennt man es, wenn man fremde Bilder nutzt) keine Stellung beziehen und beschreibe im Prinzip nur den sichersten Weg.
Das ganze Thema Urheberrecht besitzt jedenfalls so viel Stoff (Quellen, Urteile, etc.) dass es hier jeden Rahmen sprengen könnte.
Für eventuell von mir falsch wiedergegebene Sachverhalte kann ich natürlich keine Haftung übernehmen…


Nun denn, los geht’s…


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Das Urheberrecht – In welchem Gesetz wird es geregelt?

Das Urheberrecht wird in Deutschland im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt. Abgekürzt wird dieses Gesetz mit UrhG
Den kompletten Gesetzestext könnt ihr auf den juris-Seiten des Bundesministeriums der Justiz einsehen. (Einen diesbezüglichen Link findet ihr am Ende des Beitrags)

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Urheberschutz – Was wird geschützt?

Das Urheberrecht schützt jedes (!) geistige Eigentum.
Unter geistigem Eigentum versteht man grundsätzlich alle Werke die geschaffen werden.
Das sind bspw. Bücher, Schriften, Gemälde, Kompositionen, Melodien, Liedtexte, Fotografien, Filme, Tanzchoreographien, Zeichnungen, Skizzen, etc. pp.

Im Prinzip also eigentlich alles! (Genaues steht ebenfalls im Gesetzestext des UrhG)

Ein Urheberschutz muss in Deutschland nicht beantragt werden.
Der Schutz entsteht automatisch bei der Schöpfung des Werkes. Im Prinzip also schon bei der Idee.

Hinweise auf einen Urheberrechtsanspruch oder Zeichen wie ©, ®, ™ müssen nicht angegeben werden, was uns verinnerlichen lassen sollte, dass alles, was nicht ausdrücklich freigegeben ist, dem Urheberschutz unterliegt.

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Urheberrechtsverstoß – Was ist das?

Grundsätzlich ist jede (!) Veröffentlichung fremden geistigen Eigentums, ohne dass eine Genehmigung des Urhebers vorliegt, ein Urheberrechtsverstoß.

Es ist auch vollkommen irrelevant auf welche Art und Weise dies geschieht und ob mit der Veröffentlichung ein Gewinn erzielt werden soll oder nicht.
Ob man als Privatperson oder als Gewerbetreibender handelt spielt ebenfalls keine Rolle

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Urheberrechtsverstoß – Was kann passieren?

Hat man einen Urheberrechtsverstoß begangen (indem man bspw. ein fremdes Foto ohne Genehmigung im Forum eingestellt hat) passiert zunächst erstmal gar nichts.
Zumindest solange nicht, bis es dem Rechteinhaber auffällt und dieser aktiv wird.

Normalerweise bekommt man dann eine anwaltliche Abmahnung, die in jedem Fall kostenpflichtig ist. Die Kosten dieser Abmahnung richten sich auch daran, ob man Privatmann oder Gewerbetreibender ist und liegen bei Privatmännern bei bis zu 100 Euro und bei Gewerbetreibenden sind sehr schnell 1000 Euro und mehr fällig.

Zusätzlich zu den Abmahnkosten können einem auch noch Schadenersatzforderungen für die unautorisierte Verwendung blühen.
Diese schlagen dann (natürlich abhängig vom „Schadensumfang&ldquo schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche, selbst bei Privatpersonen und nichtkommerzieller Nutzung.

Der nächste Schritt ist die Unterlassungserklärung.
Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung versichert man die Rechte des Urhebers zukünftig nicht mehr zu verletzten.
Ein Verstoß gegen diese Erklärung ist ruck-zuck mit Geldstrafen um die 5000 Euro belegt und zieht noch weitere Kosten wie Anwaltshonorare, Gerichtskosten, etc. nach sich.
Ferner gesteht man mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung faktisch seine Schuld an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an.
Ein Gang zum Anwalt lohnt also in jedem Fall, bevor man unterschreibt.

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Urheberrechtsverstoß – Wie wahrscheinlich ist es, dass ich erwischt werde?

Man ist geneigt zu denken: „Das Internet ist so groß, das fällt eh keinem Menschen auf, wenn ich ein „geklautes“ Foto poste…“

Das ist leider ein Trugschluss. Es gibt heutzutage Anwaltskanzleien, die auf Abmahnungen im Bereich Urheberrecht spezialisiert sind. Die machen nichts anderes!
Kein Wunder, denn es lässt sich mit der Abmahnerei wahnsinnig viel Geld verdienen.
Wir müssen heute davon ausgehen, dass das Internet von Anwaltskanzleien (oder deren beauftragten Dienstleistungsunternehmen) gezielt nach Urheberrechtsverstößen durchsucht wird, etwaige Funde dokumentiert und abgemahnt werden.

Man kann sich also nie sicher sein…

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Was ist erlaubt und was ist zu beachten?

Erlaubt sind grundsätzlich natürlich eigene Werke, also Fotos, Texte, Skizzen, Gedichte, etc.

Erlaubt ist es bei fremden Werken Links zu diesen zu setzen. Um die Rechte des Urhebers aber bereits beim Verlinken anzuzeigen, sollte der Linktext die Adresse der Internetseite und einen Hinweis auf den Schöpfer des Werkes enthalten.

Erlaubt sind natürlich auch freigebene Werke.
Bspw. Bilder von Wiki Commons die unter einer speziellen Lizenz verfügbar sind.
Aber, selbst hier sollte man sich vorher die Bedingungen der Freigabe genauestens ansehen und beim Verlinken oder einfügen in ein Posting auf Wikipedia/Wiki Commons hinweisen.

Frei sind zudem fremde Werke, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist.
Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die im europäischen Recht begründet liegen. Näheres dazu findet ihr im Anhang in einem Urteil vom OLG Hamburg

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Was ist verboten – Besonders im Hinblick auf unser Forum?

Fotos – Alle Bilder, die irgendwo bei Google, Ebay, oder sonstigen Seiten heruntergeladen wurden, keine ausdrückliche Freigabe zur Verwendung haben und hier im Forum eingestellt werden, stellen einen Urheberrechtsverstoß dar.
Legal wird das Einstellen nur, wenn man eine ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt hat.

Screenshots – Gleiche Problematik wie bei den Fotos. Screenshots von anderen Internetseiten stellen zunächst eine Urheberrechtsverletzung dar. Nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers bzw. aller auf dem Screenshot zu sehenden Rechteinhaber wird der Screenshot legal.

Avatare – Auch die Avatarbilder sind nur dann legal, wenn man eine Genehmigung des Rechteinhabers besitzt, sofern es sich nicht um ein eigenes oder freigegebenes Bild handelt.
Handelt es sich um ein zur Verwendung freigegebenes Bild muss man unter Umständen den Rechteinhaber namentlich erwähnen, oder andere Bedingungen erfüllen. Ziemlich schwierige Angelegenheit bei einem Avatar-Bildchen in Briefmarkengröße… Mehr Infos findet ihr im Anhang beim Link über Wiki Commons

Scans aus Katalogen, Büchern, etc.- Auch hier gilt: Erst wenn man die Genehmigung hat, ist man auf der sicheren Seite.

Youtube-Videos – Da ja auch Sammler unter uns Videos bei Youtube hochladen, auch hierzu ein paar Worte. Es ist natürlich legal selbstgedrehte Videos zu veröffentlichen. Gefährlich wird es dann allerdings wenn man den Clip mit Musik unterlegt, welche keine Freigabe hat.

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Für alle, die bis jetzt durchgehalten haben kommen nun zum Schluß noch ein paar Links (Wer danach immer noch Lust auf mehr Information hat wird bei Google mit den Stichwörtern Abmahnung, Abmahnfalle und Abmahnwelle über alle Maßen versorgt.)

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/


Urteil des OLG Hamburg – Von wikisource.org – Als Beispiel für europäische Sonderfälle in Bezug auf die Frist des Urheberschutzes nach Ableben
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandes...-Boot_Foto_1941


Richtiges Verlinken von Inhalten von Wiki Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung

Wie schwierig das Verlinken von Inhalten von Wiki Commons mitunter ist, zeigen folgende Fälle

http://www.wvr-law.de/blog/urheberrecht/...n-aus-wikipedia - Kanzlei Werderman / von Rüden

http://www.jurablogs.com/de/peinlicher-w...ert-abmahnfalle - Jurablogs.com

http://www.taz.de/!101303/ - Artikel: "Frei, nicht wurscht" aus der FAZ

http://www.gulli.com/news/19712-abmahnun...edia-2013-01-12 - Gulli.com

http://www.focus.de/digital/internet/tid...aid_845126.html - Focus.de


Ein sehenswerter Bericht des ARD-Magazins Plusminus auf Youtube behandelt auch das Thema Abmahnung
https://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo


Wann ist ein Bildzitat erlaubt? – Eine informative Anleitung mit Beispielen und Checkliste auf rechtsanwalt-schwenke.de
http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist...und-checkliste/


Ein schöne Sammlung mit Tipps und Links zum Thema Urheberrecht und Abmahnung hält die Piratenpartei parat
http://wiki.piratenpartei.de/Pfaffenhofen/Abmahnung



So, das soll es zunächst mal gewesen sein.

Hoffe, dass ich hier und da etwas wissenswertes an Informationen für euch zusammentragen konnte.

Viele Grüße
Der Hesse


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01.11.2013 17:08
avatar  andrea
#20
avatar

Hallo Hesse,

vielen herzlichen DANKE für die Recherche und das Posting!!

Ich bitte Allen diese genau zu lesen und zu respektieren. Ich glaube, dass wir Allen das Forum behalten möchten.

Danke
Andrea


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